Leitfadens für Stromspeicheranlagen 2024
Leitfaden für Stromspeicheranlagen 2024
Bitte melden Sie sich unbedingt per Mail (office@solarplex.at) oder telefonisch (+43 2618 20666), wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten, da wir Ihnen die Preise inklusive Steuer ausstellen müssen.
Initiative und Ziele: Die österreichische Bundesregierung unterstützt durch den Klima- und Energiefonds die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden erneuerbaren Energiequellen. Diese Förderung zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu optimieren und Österreichs Verpflichtungen aus dem Weltklimaabkommen sowie den EU-Klima- und Energievorgaben zu erfüllen.
Förderungsbereich: Das Programm fördert die Installation und Erweiterung von neu installierten Stromspeicheranlagen mit einer nutzbaren Speicherkapazität bis zu 50 kWh. Die Förderung bezieht sich auf Anlagen, die Strom aus bereits existierenden erneuerbaren Energiequellen speichern.
Voraussetzungen: Förderfähig sind nur neu installierte oder erweiterte Speicheranlagen, die fachgerecht installiert wurden und für mindestens zehn Jahre in Betrieb bleiben. Die Errichtung in Eigenregie oder der Einbau gebrauchter Stromspeicher sind ausgeschlossen.
Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen. Die Förderung wird als Pauschalbetrag ausgezahlt, basierend auf der nutzbaren Speicherkapazität, mit 200 Euro pro kWh, jedoch nicht mehr als 35% der anerkennbaren Investitionskosten.
Einreichverfahren: Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit einer vorherigen Online-Registrierung, gefolgt von der Antragstellung nach Installation der Anlage. Die Anlage muss innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung installiert und der Antrag gestellt werden.
Förderhöhe und -bedingungen: Die maximale Förderhöhe ist auf 50 kWh nutzbare Kapazität beschränkt, und die Förderung beträgt 200 Euro/kWh. Bestimmte Kosten, wie z.B. für gebrauchte Speicher, sind nicht förderfähig. Die Details zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sowie weitere spezifische Anforderungen finden sich unter www.speicher.klimafonds.gv.at.
Kombination mit anderen Förderungen: Die Kombination dieser Förderung mit anderen Bundesförderungen ist nicht gestattet, jedoch sind Kombinationen mit Landes- und Gemeindeförderungen unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für die Förderung.